Thema:            Anwaltsdeutsch – Ingenieursdeutsch; Ingenieursdeutsch – Anwaltsdeutsch

Referenten:  Prof. Dr. Marc Hilgers, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und Fachanwalt für Vergaberecht und Jarl-Hendrik Kues, LL.M., Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und Fachanwalt für Vergaberecht

Datum:            Mittwoch, den 11.09.2024, um 18.00 Uhr

Dauer:              ca. 60 bis maximal 90 Minuten Vortrag plus anschließendem Imbiss und Gelegenheit für Diskussionen

Ort:                    c.r.p. law. partnerschaft mbb, Eschersheimer Landstraße 6, 60322 Frankfurt am Main

Es ist immer wieder spannend festzustellen, dass die Kommunikation auf Baustellen später häufig auch ein Thema für die Juristen wird. Nicht, weil der Ton auf Baustellen auch mal etwas rauer sein kann, sondern weil der Ingenieur einerseits und der Anwalt andererseits einer Aussage, einem Begriff häufig eine unterschiedliche Bedeutung beimessen. Eine Baustelle ist zwar das ureigenste Terrain der Ingenieure. Spätestens aber auf dem Weg in den Gerichtssaal finden die Anwälte ihre eigene Auslegung der Baustellenkommunikation. Das oft mit überraschender rechtlicher Interpretation des „Gesagten, Geschriebenen“ – manchmal dann auch bewusst falsch verstanden. Und der Ingenieur denkt dann nur, „Mist, so war das aber doch gar nicht gemeint!“.

Die „Klassiker“ hierzu stellen Marc Hilgers und Jarl-Hendrik Kues vor und nehmen eine rechtliche Einordnung vor. Insgesamt wird es ein buntes Potpourri geben, u.a. zu folgenden Themen:

  • Beauftragung eines Nachtrags(angebots),
  • Anordnung einer Beschleunigung bzw. Terminsicherung,
  • Garantie eines Fertigstellungstermin,
  • Kaufmännisches Bestätigungsschreiben,
  • Anerkenntnis von Mengen,
  • Ausgleichsberechnung nach der VOB/B,
  • 80% Regelung des BGB,
  • Anerkenntnis von Mängeln,
  • Erkennen der do´s and don´ts.

Damit neben dem Baurecht auch die beiden anderen „Bs“ nicht zu kurz kommen, freuen wir uns, den Vortrag anschließend in geselliger Runde mit Brezeln und (nicht nur) Bier ausklingen zu lassen.

Zur besseren Planbarkeit bitten wir um Zusagen bis zum Mittwoch, den 31.08.2024, per E-Mail an frankfurt@crp-law.de. Da wir leider nur eine begrenzte Anzahl an Plätzen haben, gilt das Prinzip „first come, first serve“.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne auch telefonisch unter 069/247 4828 0 zur Verfügung.

Wir freuen uns auf Ihr Kommen!

Mit freundlichen Grüßen

c.r.p. law. partnerschaft mbb

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