baumory – zwölf mal um die Ecke denken!
Tekesselchen und Memory combined: unser baumory! Erdacht von c.r.p. law. - Gedacht für die Bau(rechts)welt.
baumory – zwölf mal um die Ecke denken!Am 8.und 9. November 2024 fand die 64. Baurechtstagung im Maritim Hotel in Dresden statt. An dieser Veranstaltung nahmen von uns 7 RechtsanwältInnen teil.
Nach dem Grundlagenfrühstück und der Grundlagenveranstaltung für junge Baurechtler eröffnete Frau Rechtsanwältin Dr. Birgit Franz am 8. November 2024 dann die Baurechtstagung.
Nach den interessanten Vorträgen vom 8. November 2024 führte uns traditionsgemäß am Samstagmorgen (9. November 2024) der Vorsitzende Richter am Bundesgerichtshof Herr Rüdiger Pamp durch die ergangenen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs mit Bezug zum Bau- und Architektenrecht der letzten Monate. Herr Pamp fesselte seine Zuhörer nach der Freitagabendveranstaltung mit viel Esprit und Witz zugleich.
Um einen kleinen Einblick in die Themen der Tagung zu geben: Auf vielen Baustellen geht im Arbeitsalltag unter, dass nicht alle Werkleistungen dem Werkvertragsrecht unterliegen. Darauf machte der Vortrag von Fr. Dr. Brenneisen zum Werklieferungsvertrag nochmals aufmerksam. Liegt ein Werklieferungsvertrag nach § 650 BGB vor, dann gilt Kaufrecht: Und das bedeutet nicht nur, dass die gelieferte Ware nach § 377 HGB geprüft und gegebenenfalls gerügt werden muss. Nein, auch Fälligkeit der Vergütung, der Gefahrübergang, die Gewährleistungsrechte und die Verjährung weichen vom Werkvertrag ab. In unsere Beratungspraxis ist der Werklieferungsvertrag regelmäßig Thema – gerne beraten wir auch Sie.
Einmal mehr haben wir bei der Baurechtstagung viele interessante Vorträge gehört, spannende Gespräche mit Kolleginnen und Kollegen sowie Richterinnen und Richtern geführt und dabei Meinungen, Fachwissen und Erfahrungen austauschen können.
Es war wie immer eine fachlich bereichernde Veranstaltung.