Veranstaltungsreihe 3xB – Baurecht, Brezn, Bier.
- Thema: Die Veranstaltungsreihe geht weiter: Mängel vor Abnahme – was tun?
- ReferentIn: Patrick Böck, Rechtsanwalt; Counsel
Fachanwalt für Bau- und ArchitektenrechtSaida Veliev, Rechtsanwältin - Datum: 05.02.2026
- Dauer: ca. 60 Minuten Vortrag mit anschließendem Get-Together
- Ort: c.r.p. law. München: Georg-Muche-Str. 5, 80807 München
| Veranstaltungsbeginn: | 17.30 Uhr |
| Vortragsbeginn: | ca. 18.00 Uhr |
| Ausklang/Get-Together: | im Anschluss an den ca. 60–90 minütigen Vortrag |
Der BGH hat in seinem Urteil vom 19.01.2023 (Az. VII ZR 34/20) entschieden, dass die Regelung des § 4 Abs. 7 Satz 3 VOB/B sowie die hierauf Bezug nehmende Regelung des § 8 Abs. 3 Nr. 1 Satz 1 VOB/B (Kündigung des Vertrages wegen Mängeln vor Abnahme) bei Verwendung durch den Auftraggeber einer isolierten Inhaltskontrolle nicht standhält und unwirksam ist. Dies hat ganz erhebliche Konsequenzen bezüglich der Möglichkeiten des Auftraggebers, auf vor der Abnahme festgestellte Mängel der Bauleistungen zu reagieren: Eine Entziehung der Mangelbeseitigung würde schließlich als freie Kündigung auszulegen sein, und der Auftraggeber (auch der Generalunternehmer bei Beauftragung von Nachunternehmern) bliebe auf den von ihm getätigten Aufwendungen zur Mangelbeseitigung sitzen.
Saida Veliev und Patrick Böck zeigen die rechtlichen Konsequenzen dieser Entscheidung für die Frage auf, welche Rechte dem Auftraggeber wegen Mängeln vor Abnahme (noch) zustehen und wie mit vor Abnahme erkannten Mängeln sinnvollerweise umzugehen ist.
Beginnend mit einer Darstellung der allgemeinen Rechtslage zu Mängelrechten vor Abnahme sollen die rechtlichen Folgen der Entscheidung für die Baupraxis, die weiterhin bestehenden Ausnahmen sowie die Handlungsmöglichkeiten für Auftraggeber und Reaktionsmöglichkeiten betroffener Auftragnehmer erläutert werden.
Damit neben dem Baurecht auch die beiden anderen „Bs“ nicht zu kurz kommen, freuen wir uns, den Vortrag anschließend in geselliger Runde mit Brezn und (nicht nur) Bier ausklingen zu lassen.
Wir freuen uns über Ihre Anmeldung. Die Plätze sind begrenzt – eine frühzeitige Anmeldung ist daher ratsam. Bei Rückfragen erreichen Sie uns telefonisch +49 89 693 1 569 00 oder per Mail unter veranstaltungen@crp-law.de.