Wir laden ein

Veranstaltungsreihe 3xB – Baurecht, Brezn, Bier in München.

  • Thema: Wenn Sicherheiten keine Sicherheit mehr bieten - Das neue BGH-Urteil zu Mängelsicherheiten.
  • ReferentIn: Saida Veliev, RechtsanwältinPatrick Böck, Rechtsanwalt; Counsel
    Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
  • Datum: 22.10.2026
  • Dauer: ca. 60 Minuten Vortrag mit anschließendem Get-Together
  • Ort: c.r.p. law. partnerschaft mbb, Georg-Muche-Str. 5, 80807 München
ablauf der veranstaltung.
Veranstaltungsbeginn:17.30 Uhr
Vortragsbeginn:ca. 18.00 Uhr
Ausklang/Get-Together:im Anschluss an den ca. 60–90 minütigen Vortrag
ziel der veranstaltung.

Über Jahre galten Mängelsicherheiten als verlässliches Instrument zur Absicherung von Gewährleistungsansprüchen. Mit seinem Urteil vom 07.05.2026 (Az. VII ZR 107/25) hat der BGH diese vermeintliche Sicherheit ins Wanken gebracht. Die Regelung, wonach eine Sicherheit erst nach Ablauf der Verjährungsfristen für Mängelansprüche zurückzugeben ist, benachteiligt den Auftragnehmer unangemessen und ist daher unwirksam.

Was heißt das für den Baupraktiker?

  • Auftraggeber können sich nicht mehr auf die bislang vielfach verwendete Rückgabeklausel in den ZVB/E-StB verlassen.
  • Mängelsicherheiten dürfen nicht länger „auf Vorrat“ einbehalten werden.
  • Entscheidend ist der Sicherungszweck – nicht der bloße Streit über Mängel.

Ein unberechtigter Einbehalt von Mängelsicherheiten kann schnell kostspielig werden. Das Urteil des BGH gibt Auftraggebern Anlass, ihre bisherige Praxis bei der Verwaltung und Freigabe von Mängelsicherheiten kritisch zu hinterfragen und an die neue Rechtslage anzupassen.

Saida Veliev und Patrick Böck erläutern die wesentlichen Aussagen der BGH-Entscheidung und zeigen anhand praxisnaher Beispiele, welche Konsequenzen sich für die tägliche Projektabwicklung ergeben. Sie erfahren, welche Handlungsspielräume bestehen und wie Mängelsicherheiten künftig rechtssicher vereinbart, verwaltet und freigegeben werden können.

Damit neben dem Baurecht auch die beiden anderen „Bs“ nicht zu kurz kommen, freuen wir uns, den Vortrag anschließend in geselliger Runde mit Brezen und (nicht nur) Bier ausklingen zu lassen.

anmeldung.

Wir freuen uns über Ihre Anmeldung. Die Plätze sind begrenzt – eine frühzeitige Anmeldung ist daher ratsam. Für Rückfragen stehen wir Ihnen per E-Mail unter veranstaltungen@crp-law.de und telefonisch unter 089/ 69 315 69 00 zur Verfügung.


 

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