Veranstaltungsreihe 3xB – Baurecht, Brezeln, Bier .
- Thema: Der Bedenkenträger - Konstruktiv oder Destruktiv? Das ist hier die Frage.
- ReferentIn: Jarl-Hendrik Kues, Rechtsanwalt, Partner
Fachanwalt für Vergaberecht
Fachanwalt für Bau- und ArchitektenrechtGabriela Barac (geb. Simlesa), Rechtsanwältin
Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht - Datum: 17.11.2026
- Dauer: ca. 60 Minuten Vortrag mit anschließendem Get-Together
- Ort: c.r.p. law. Frankfurt: Eschersheimer Landstraße 6 in 60322 Frankfurt am Main
| Veranstaltungsbeginn: | 17.30 Uhr |
| Vortragsbeginn: | ca. 18.00 Uhr |
| Ausklang/Get-Together: | im Anschluss an den ca. 60–90 minütigen Vortrag |
Den Auftragnehmer trifft die Pflicht, dem Auftraggeber seine Bedenken mitzuteilen. Aber war es das schon?
Hinter der Bedenkenanzeige steckt deutlich mehr als ein kurzer Hinweis an den Auftraggeber. In der Praxis wird sie dennoch häufig stiefmütterlich behandelt. Mal erfolgt sie zu spät, mal zu pauschal, mal an den falschen Adressaten. Und manchmal wird zwar eine Bedenkenanzeige ausgesprochen – aber anschließend so weitergearbeitet, als hätte es sie nie gegeben. Dabei kann die Bedenkenanzeige erhebliche Konsequenzen haben – und zwar für beide Seiten.
Für den Auftragnehmer geht es unter anderem um die Fragen:
- Welche Anforderungen muss eine wirksame Bedenkenanzeige erfüllen?
- Welche Folgen hat eine unterlassene oder unzureichende Anzeige?
- Darf bzw. muss trotz bestehender Bedenken weitergearbeitet werden?
Aber auch der Auftraggeber sollte genau hinschauen:
- Was bedeutet eine Bedenkenanzeige für seine eigene Verantwortlichkeit?
- Welche Reaktion ist erforderlich?
- Und welche Konsequenzen kann es haben, wenn er trotz geäußerter Bedenken an der Ausführung festhält?
Gabriela Barac und Jarl-Hendrik Kues zeigen auf, wie die Bedenkenanzeige zum entscheidenden Instrument werden kann, wenn es später um Verantwortlichkeit, Haftung, Vergütung oder Schadensersatz geht. Damit neben dem Baurecht auch die beiden anderen „Bs“ nicht zu kurz kommen, freuen wir uns, den Vortrag anschließend in geselliger Runde mit (nicht nur) Brezeln und Bier ausklingen zu lassen.
Wir freuen uns über Ihre Anmeldung. Die Plätze sind begrenzt – eine frühzeitige Anmeldung ist daher ratsam. Für Rückfragen stehen wir Ihnen per E-Mail unter veranstaltungen@crp-law.de und telefonisch unter +49 69 247 4828 00 zur Verfügung.