Strategieworkshop: Nachträge und Bauzeit am 14.04.2026.
- Thema: Nachträge und Bauzeitclaims neu denken: Strategien und Praxis im aktuellen Rechtsumfeld
- ReferentIn: Marc Hilgers, Rechtsanwalt, Partner
Fachanwalt für Vergaberecht
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
FIDIC Dispute AdjudicatorJarl-Hendrik Kues, Rechtsanwalt, Partner
Fachanwalt für Vergaberecht
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht - Datum: 14.04.2026
- Uhrzeit: 09:30 - 17:00 Uhr
- Ort: München - Details folgen
- Gebühr: EUR 399,-
| ab 9.00 Uhr | Eintreffen |
| 09:30 Uhr | Vortragsbeginn |
| ca. 17.00 Uhr | Veranstaltungsende |
inhalte.
- Bestimmung Bau-Soll, vergaberechtliche Anforderungen an Ausschreibungen/Leistungsbeschreibungen
- Anordnungsrechte im BGB und in der VOB/B – Verständnis auf der “Baustelle“ und tatsächlich-rechtliche Reichweite (§ 650b BGB, § 1 Abs. 3 und Abs. 4 S. 1 und S. 2 VOB/B)
- Beispiele von typischen vertraglichen Regelungen der Anordnungsrechte zu Sachnachträgen und Bauzeit in der Praxis – Umgang, Akzeptanz und „AGB-Keule“
- Leistungsänderungen, „angeordnete“ Bauablaufstörungen als Vertragsänderungen – etwaige Vorgaben und Grenzen durch das Vergaberecht (§ 132 GWB)
- Berechnung/Ermittlung der Nachtragsvergütung – Fortschreibung Urkalkulation vs. tatsächlich erforderliche Kosten (Was sind „Kosten“, angemessene Zuschläge für AGK/Wagnis und Gewinn, Besonderheiten bei BGK)
- Rechte und Pflichten von Auftragnehmern und Auftraggebern während Bauablaufstörungen und danach – Mitteilungspflichten der Auftraggeber, Schadensminimierungspflichten der Auftragnehmer, angemessene Förderung des Baufortschrittes nach dem Wegfall der Störung
- Dokumentation – die richtige Behinderungsanzeige, die Abmeldung der Behinderung gem. § 6 Abs. 4 VOB/B als die am meisten „unterschätzte“ Anzeige im VOB/B-Vertrag
- Exit-Szenario bei gestörten Bauabläufen (Leistungsverweigerungsrechte, Kündigung durch den Auftragnehmer, § 6 Abs. 7 VOB/B, § 9 VOB/B vs. § 643 BGB)
- Verjährung von Ansprüchen aus Nachträgen und insbesondere gestörten Bauabläufen
Die Rechtsprechung der letzten Jahre hat zu erheblichen Neujustierungen des bisherigen Verständnisses im Umgang mit Nachträgen und Bauzeit geführt. Was früher erfolgreich und richtig war, gilt nicht mehr. Die Vorbereitung, Durchsetzung und natürlich auch Abwehr von Nachtragsansprüchen, insbesondere Bauzeitclaims muss strategisch neu gedacht und ausgerichtet werden. Damit dies erfolgreich geschehen kann, ist Kenntnis und Verständnis des neuen Koordinatensystems unabdingbar. Das hierzu erforderliche Know-How wird vermittelt und im Rahmen des Workshops auf Praxistauglichkeit durchgespielt. Wir freuen uns auf eine interaktive Zusammenarbeit!
Anmeldungen sind ab sofort über untenstehendes Formular möglich. Bei Rückfragen erreichen Sie uns unter +49 69 247 4828 00 oder veranstaltungen@crp-law.de.