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IBR-Seminar: Vergütung und Nachträge nach VOB/B und BGB.

  • Thema: Grundlagen - aktuelle Fragen - Beispiele
  • ReferentIn: Jarl-Hendrik Kues, Rechtsanwalt, Partner
    Fachanwalt für Vergaberecht
    Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
  • Datum: 04.03.2026
  • Uhrzeit: 09:30 - 17:00 Uhr
  • Ort: Mannheim/Online
  • Gebühr: EUR € 439,- zzgl. MwSt.
ablauf der veranstaltung.

09:30 – 11:00 Referat (1,5 h)
11:00 – 11:15 Kaffeepause
11:15 – 12:45 Referat (1,5 h)
12:45 – 13:45 Mittagessen
13:45 – 15:15 Referat (1,5 h)
15:15 – 15:30 Kaffeepause
15:30 – 17:00 Referat (1,5 h)

Fragen sind dem Referenten jederzeit willkommen.

themen. 

1. Einheitspreisvertrag

  • Mengenabweichung oder Leistungsänderung?
  • Wie werden spekulativ hohe oder niedrige Einheitspreise bei der Vergütungsanpassung berücksichtigt?

2. Detail-Pauschalpreisvertrag/Global-Pauschalvertrag

  • Abgrenzung vom Einheitspreisvertrag
  • Leistungsbeschreibung und Umfang des Pauschalrisikos
  • Detail-Pauschalpreis und funktionelle Elemente in der Leistungsbeschreibung
  • Funktionale Leistungsbeschreibung: Welche Leistung ist geschuldet?
  • Detail-Pauschalpreis/ Global-Pauschalpreis und Mengenermittlungsrisiko sowie Komplettheitsklauseln
  • Grenzen des Pauschalpreisrisikos
  • Vertrags- oder Nachtragsleistung: Wer hat die Beweislast?

3. Nachtrag dem Grunde und der Höhe nach

  • Wann liegt ein Nachtrag vor?
  • Nachtragssystematik der VOB/B dem Grunde und der Höhe nach
  • Die Nachtragssystematik des BGB dem Grunde und der Höhe nach
  • Vergütungsanpassung bei Mehr- und Mindermengen von je größer 10%
  • Was sollte ein sog. Nachtrags“angebot“ beinhalten?
  • Die Planung der Nachtragleistung
  • Nachtragsbearbeitungs- und verfolgungskosten
ziel der veranstaltung.

In so gut wie keinem Bauvertrag – sei es ein Einheitspreis- oder ein Pauschalpreisvertrag – ist der ursprünglich vereinbarte Vertragspreis identisch mit der späteren Abrechnungssumme. Der Bauvertrag ist ein Rahmenvertrag, innerhalb dessen Änderungen nicht nur möglich, sondern geradezu vorgesehen sind: Mengenabweichungen, Leistungsänderungen, Zusatzleistungen, Bauzeitänderungen. Das Seminar zeigt auf, wie vergütungsrelevante Änderungen erkannt werden und welche Auswirkungen sie auf die Bezahlung der Bauleistung und welche Auswirkungen aktuelle höchstrichterliche Entscheidungen auf die Abrechnungspraxis haben. Ein großes Anliegen des Referenten ist es, bei den Baupraktikern das notwendige Problembewusstsein zu schaffen, damit Fallstricke rechtzeitig erkannt werden können.
Das neue BGB-Bauvertragsrecht wird im Hinblick auf die seit dem 01.01.2018 geltenden Regelungen zum Anordnungsrecht und zur Vergütung bei Anordnungen gem. § 650b, c, d BGB vorgestellt und mit den Regelungen in der VOB/B abgeglichen. Zudem werden die beiden Leitentscheidungen des BGH zur Preisfortschreibung aus dem Jahr 2019 analysiert und für die Zukunft der Preisbildung bei Nachträgen bei VOB/B-Verträgen eingeordnet.

weitere informationen.

Weitere Informationen finden Sie hier auf der Homepage der IBR-Seminare.

anmeldung.

Über die Seite der IBR-Seminare: Vergütung und Nachträge nach VOB/B und BGB – IBR-SEMINARE

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