IBR-Seminar: Leistungsbeschreibung nach VOB/A und VOB/C als Checkliste(n) einer gelungenen Planung.
- ReferentIn: Jarl-Hendrik Kues, Rechtsanwalt, Partner
Fachanwalt für Vergaberecht
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht - Datum: 21.04.2026
- Uhrzeit: 09:30 - 17:00 Uhr
- Ort: Mannheim/Online
- Gebühr: EUR 499,- zzgl. MwSt.
09:30 – 11:00 Referat (1,5 h)
11:00 – 11:15 Kaffeepause
11:15 – 12:45 Referat (1,5 h)
12:45 – 13:45 Mittagessen
13:45 – 15:15 Referat (1,5 h)
15:15 – 15:30 Kaffeepause
15:30 – 17:00 Referat (1,5 h)
Fragen sind jederzeit willkommen.
referenten.
- Jarl-Hendrik Kues LL.M., RA und FA für Bau- und Architektenrecht, FA für Vergaberecht
Dipl.-Ing. (FH) Andreas Thiele, Dipl.-Ing. (FH), ö.b.u.v. Sachverständiger
themen.
- Rechtliche Einordnung VOB/A, VOB/C und DIN ATV 18299 ff.
- Ausschreibungen öffentlicher Auftraggeber:
- Prüfung der Verdingungsunterlagen, typische Fehler bei der LV- Erstellung, Ordnungsgemäße Leistungsbeschreibung, Vollständigkeit, Kalkulierbarkeit, ungewöhnliche Wagnisse
- Ausschreibungen privater Auftraggeber
- Lücken und Fehler in der Leistungsbeschreibung
- Hinweispflichten und Auslegungsmöglichkeiten
- Auslegung des Leistungsverzeichnisses
- Besondere Themen:
- Bistro-Entscheidung des BGH, Kalkulationstricks, Spekulation vs. Mischkalkulation, Baugrundrisiko, Kontaminationsrisiko
- Ein typisches Beispiel welches unmittelbar den Bogen von Teil A zu Teil C spannt und die Auswirkung auf Teil B verdeutlichtDie VOB/C als Allgemein anerkannte Regel der Technik
- Abschnitt 0 – von 0.1 Angaben zur Baustelle über 0.2 Angaben zur Ausführung bis hin zu 0.5 Abrechnungseinheiten
- Abschnitt 3 Ausführung i. V. m. § 4 Ausführung VOB/B
- Abschnitt 4 Nebenleistungen (4.1) und Besondere Leistungen (4.2)
- Erläuterungen anhand von Beratungsbeispielen aus der Praxis.
Die tägliche juristische und baubetriebliche Beratungspraxis zeigt, dass gelungene Planungen vor dem Hintergrund von zu wenig Zeit und Geld immer seltener werden. Im Ergebnis sind (Teil-)Leistungen nicht kalkulierbar und regelmäßig auch nicht abrechenbar. Das erzeugt unnötige Spannungen zwischen den Vertragspartnern sowie den Ingenieuren und Architekten. Diese Spannungen und dem einhergehenden Nachtragsaufkommen kann entgegengewirkt werden, wenn u. a. § 7 Leistungsbeschreibung VOB/A und die ATV DIN 18299ff Abschnitt 0 Hinweise für das Aufstellen der Leistungsbeschreibung VOB/C mit der notwenigen Sorgfalt beachtet werden. Das Seminar soll den Teilnehmern helfen die Checklisten für sich und das Bauwerk so zu platzieren, damit die wenig zur Verfügung stehende Zeit effizient genutzt wird und das wenig zur Verfügung stehende Geld ausreicht. Im Ergebnis lassen sich Bieterhinweise und Nachträge sowie Spannungen auf ein Minimum beschränken.
Weitere Details zum Seminar finden Sie hier auf der Homepage der IBR-Seminare.
Über die Seite der IBR-Seminare: Leistungsbeschreibung nach VOB/A und VOB/C als Checkliste(n) einer gelungenen Planung – IBR-SEMINARE