

Der Vorschussanspruch aus § 648 S. 2 BGB.
Bei einer Kündigung nach § 648 S. 1 BGB sollten der Anspruch auf Vergütung und der Anspruch auf Kündigungskompensation als zwei eigenständige Ansprüche begriffen werden. Der Beitrag zeigt die Notwendigkeit hierfür auf und die daraus folgenden rechtlichen sowie tatsächlichen Konsequenzen. Hierzu erfolgt zunächst ein allgemeiner Überblick zu Verständnis, Charakter und dem Wertungsgrundsatz des § 648 S. 2 BGB. Anschließend wird dargestellt, dass und warum das bisherige Verständnis von § 648 S. 2 BGB als einheitlicher Anspruch auf Vergütung nicht tragen kann. Um zur weiteren Diskussion anzuregen, werden zum Abschluss die Konsequenzen, aber auch die Möglichkeiten der Eigenständigkeit eines Vorschussanspruchs aus § 648 S. 2 BGB bzw. auf Kündigungskompensation aufgezeigt.