Thema:          Die Kündigung im Bauvertragsrecht.

Referenten:   Dr. Danilo Rosendahl, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

Datum:            Freitag, den 19.09.2025, von 10:00 Uhr – 11:30 Uhr

Ort:                    Webinar, Einladung erfolgt gesondert

Grundsätzlich enden die wechselseitigen bauvertraglichen Hauptpflichten bei ordnungsgemäßer Vertragsabwicklung mit Abnahme der Werkleistung und Schlusszahlung. Allerdings werden Bauverträge nicht selten von den Parteien vorzeitig beendet. Die Gründe dafür sind mannigfaltig. Selten kommen die Parteien einvernehmlich zu dem Entschluss, den Bauvertrag vorzeitig zu beenden. Häufiger ist es so, dass der Auftraggeber den Bauvertrag einseitig aus freien Stücken kündigt. Des Weiteren werden Bauverträge regelmäßig vorzeitig beendet, weil entweder der Auftraggeber oder der Auftragnehmer der Auffassung ist, den Bauvertrag aus wichtigem Grund kündigen zu können, weil sich die andere Vertragspartei vertragswidrig verhalten habe. Denkbare Konstellationen sind zum Beispiel der Verzug des Auftragnehmers mit der Leistungserbringung oder Mangelbeseitigung einerseits oder der Verzug des Auftragsgebers mit dem Ausgleich von Abschlagsrechnungen oder der Stellung einer Bauhandwerkersicherheit andererseits.

Den Parteien stellt sich in diesen Fällen regelmäßig die Frage, unter welchen Voraussetzungen eine Kündigung wirksam erfolgen kann und welche Rechts- und Vergütungsfolgen mit einer Kündigung einhergehen. Dieses Seminar fasst die wesentlichen Themen zusammen und bietet einen Überblick von den Grundlagen bis zur aktuellen Rechtsprechung; und zwar:

  • Überblick über die gesetzlichen Regelungen (BGB und VOB/B),
  • Grundlagen zu den Voraussetzungen, Rechts- und Vergütungsfolgen bei
    • einer einvernehmlichen vorzeitigen Vertragsbeendigung,
    • einer sog. „freien“ Kündigung durch den Auftraggeber und
    • einer Kündigung aus wichtigem Grund (entweder durch den Auftraggeber oder durch den Auftragnehmer)

Die Einladung zum Webinar erhalten Sie in der Woche des Seminars an angegebene E-Mail-Adresse. Eine Anmeldung ist bis zum 04.07.2025 möglich, spätere Anmeldungen werden nur nach Rücksprache angenommen.


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